Rechtsanwälte sind nicht völlig frei in ihrer Entscheidung, zu welchem "Preis" sie ihre Diensteleistung anbieten wollen. Der Kostenfaktor ist aber für viele Rechtssuchenden ausschlaggebend für ihre Entscheidung, ob sie einen Rechtsanwalt aufsuchen. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die gesetzlichen Gebühren sind auch nicht vom Umfang der Tätigkeit, dem Schwierigkeitsgrad oder gar dem Erfolg abhängig.
Sie können uns Ihr Anliegen vorab unverbindlich per Mail an » ra.hildebrandt@t-online.de schildern. Sie erhalten daraufhin von uns eine kostenlose Information über die entstehenden Gebühren und können entscheiden, ob Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Handelt es sich um einen bloßen Beratungsauftrag, kann die Vergütung mit Ihnen vereinbart werden. Wir vereinbaren dann einen festen Beratungsbetrag.
Wenn keine Vergütungsvereinbarung erfolgt ist, wird die übliche Vergütung geschuldet. Diese beträgt, wenn der Mandant Verbraucher ist, max. 190 € zzgl. Mwst. Näheres entnehmen Sie bitte auch dem Flyer der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die Beantragung von Beratungshilfe (aussergerichtliche Tätigkeit) und Prozesskostenhilfe (gerichtliche Tätigkeit) zur Verfügung, sollten Sie bedürftig im Sinne der jeweiligen Vorschriften sein oder prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre Angelegenheit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird.
Gerne stehe ich Ihnen zur Klärung Ihrer Fragen auch online zur Verfügung. Dazu schreiben Sie mir bitte so ausführlich wie möglich Ihr Rechtsproblem und welche Fragen sich für Sie daraus ergeben. Desweiteren benötige ich Ihren Namen und Ihre e-Mail-Adresse und eine Rückrufnummer.